3. Mai 2026
Neue APVO verschärft Ausbildungsbedingungen – Entlastungen Fehlanzeige

Die Ausbildung zur Lehrkraft ist existenzieller Bestandteil für unseren Beruf und die Gewinnung neuer Lehrkräfte. Schon seit Jahren fordert der VBE ein Update für die Ausbildung zur Lehrkraft:
- Die Veränderungen durch die zeitintensiven Anforderungen an die Lehrkräfte machen auch nicht vor den LiV halt.
- Immer weniger Lehrkräfte können die erforderliche Zeit als Ausbildungslehrkraft aufbringen.
Die geplanten Änderungen werden massive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag der LiV, ALK und Schulen haben und deutlich mehr Zeit beanspruchen als vermutlich beabsichtigt. Der VBE erwartet nun auch Zeitressourcen für die LiV, die ALK und Schulen, da mit dieser Verordnung die dienstlichen Ansprüche pro Woche verdichtet werden, sowohl für die LiV als auch für die ALK und die Stundenplangestaltung der Schule.
Für die Lehramtsanwärterinnen und –anwärter...
...ist der Wochenablauf außerhalb der Seminarzeiten bereits heute eine erhebliche Herausforderung in Bezug auf Organisation, Teilnahme, Unterricht und Besprechungen. Die Anforderungen an die Berufsanfänger sind allgemein sehr belastend.
Festlegungen erzwingen nun die Umsetzung von Teilnahmen, die bisher überwiegend offen und bedarfsbezogen stattfanden: Hospitationen im Unterricht anderer Lehrkräfte sollen nun pro Woche verpflichtend umgesetzt werden.
Teamteaching soll anscheinend nicht regelmäßig und nur gelegentlich mal stattfinden, allerdings dann gemeinsam geplant werden. Das bedingt für die LiV zusätzliche gemeinsame Planungszeit.
Unterricht unter Anleitung ist das Herzstück der schulischen Ausbildung.
Im ersten Halbjahr soll dieser Unterricht von 1 auf 2 UStdn unter Reduzierung des eigenverantwortlichen Unterrichts verdoppelt werden. Was zunächst gut klingt, bedeutet für die LiV von der ersten Woche an die doppelte Besprechungszeit mit den ALK, ohne dass sich Besprechungsroutinen entwickeln konnten. Im Stundenplan stehen dann pro LiV 4 UStdn unter Anleitung bei zwei ALK. Hinzuzuzählen sind etwa 6 Zeitstunden Besprechungszeit (pro Std ca. 90 min), die nicht als Vorbereitungszeit gewertet werden kann, da diese für die 4 UStdn noch obendrauf hinzukommt. Zur Besprechungszeit zählt die Reflexion bzw. Evaluierung der vergangenen „Vorführstunde“ und die Planung der kommenden Stunde unter Anleitung sowie allgemeine pädagogische Grundlagen.
Sinnvoller wäre es, den Unterricht unter Anleitung im 1. Hj. der Ausbildung bei einer Stunde pro Woche zu belassen und das Fach wöchentlich zu wechseln. Das verringert für die LIV den Druck und es bleibt Zeit, um Arbeits-, Vorbereitungs- und Besprechungsroutinen zu entwickeln.
Die wöchentliche Zeitbindung der LiV wird erhöht.
Bei einer Anwesenheit in der Schule an 4 Tagen (Vormittag) und 3 x am Nachmittag müssen nach dieser Verordnung 12 Unterrichtsstunden plus regelmäßig 2 für die Hospitation, also 14, und etwa 6 Zeitstunden für Besprechung untergebracht werden. Das sind im 1. Halbjahr 2 x Besprechungszeit mehr von etwa 180 min.; im 2. und 3. Halbjahr Besprechungszeit wie bisher.
Nicht mitgerechnet sind Planung von/und Teamteaching, Mitarbeit in den Teamstrukturen der Schule einschließlich der Mitarbeit in multiprofessionellen Teams, wesentliche schulische und schulartspezifische Aufgaben, Teilnahme an schulischen Veranstaltungen und weiteren Gesprächen mit SchülerInnen, Eltern, Kolleginnen und externen Gesprächspartnern, sowie die Vorbereitung des eigenverantwortlichen Unterrichts.
Hier hat das Fass seinen Boden verloren. Was im Einzelfall eine gute Idee zu sein scheint, wird in Summe und Realität kaum leistbar sein und auch Anwärter:innen zum Aufgeben nötigen.
Zusätzlich ist geplant den vierten Seminartag, der bisher als Home-Office-Zeit zur Aufarbeitung und Dokumentation genutzt werden konnte, mit Modulen zu belegen und die Arbeitsdichte noch weiter zu erhöhen.
Für die Ausbildungslehrkräfte:
In §7(7) wird zwingend festgelegt, dass der Besuch der ALK im eigenverantwortlichen Unterricht der LiV je Fach nun 1 x pro Woche zu erfolgen hat und nicht mehr nach Bedarf erfolgen kann.
Die Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte können nicht ohne Blick auf die Ausgleichsstunden betrachtet werden. ZZt. werden zwei Ausgleichsstunden pro Fach und Anwärter/in zur Verfügung gestellt. An keiner Stelle des Änderungsentwurfes wird mitgeteilt, dass geplant ist, diese Stunden zu erhöhen. Lediglich aus den Änderungen zur Arbeitszeit der StudienleiterInnen in Ausbildungszentren ist zu entnehmen, dass an eine Erhöhung nicht gedacht wird.
Der VBE plädiert angesichts dieser Verordnung dringend für eine Erhöhung der Ausgleichsstunden, da andernfalls die Bereitschaft zur Unterstützung der Ausbildung deutlich zurückgehen wird.
Durch die VO festgelegte wöchentliche Zeitbindung je Ausbildungslehrkraft:
| In Frage kommende Ausbildungsbestandteile der Schule | Zeitbindung je ALK | |
| 2. Teamteaching | Für den Fall, Planungszeit/Besprechungszeit | |
| 3. Unterricht unter Anleitung | im ersten Ausb.-halbjahr 2 UStdn pro Woche | 3 Zeitstdn für die Besprechung |
| Diese Stunden stellt die ALK aus ihrem Deputat zur Verfügung, werden also nicht mitgerechnet. | ||
| ab dem zweiten Ausbhalbjahr 1 UStd pro Woche | 1 ½ Zeitstdn Besprechung | |
| 4. eigenverantwortlichen Unterricht | im ersten Ausb.-halbjahr 8 UStdn pro Woche ab dem zweiten Ausb.-halbjahr 10 UStdn pro Woche | 1 UStd für Besuch des Unterrichts der LiV 1 x pro Woche + ½ Zeitstd für Rückmeldung und Besprechung |
| Laut § 7(7): wöchentliche Gespräche mit der LiV über Angelegenheiten der Ausbildung: | + ½ Zeitstd | |
| Summe | Erstes Halbjahr | 1 UStd plus 4 Zeitstd pro Woche |
| Ab zweitem Halbjahr | 1 UStd plus 2 ½ Zeitstd pro Woche | |
Die zzt. geltenden zwei Ausgleichsstunden werden schon durch die Festlegungen verbraucht, ohne dass Ausgleichsmöglichkeiten für die weitere umfangreiche Begleitung zur Verfügung stehen.
Hinzu kommen noch mindestens 2 Orientierungsgespräche, Teilnahme an den Studienleitungsbesuchen pro Semester sowie Teilnahme an der Prüfung.
Schon im aktuellen System sind die 2 Ausgleichsstunden deutlich zu knapp bemessen. Die Realität zeigt, dass bereits jetzt weit mehr Zeit investiert wird als offiziell im Plan steht. Besonders, wenn eine LiV anfangs sehr viel Unterstützung, Rat und Hilfe benötigt.
Wenn nun die Verordnung wie dargestellt und vorgelegt verändert werden soll, fordert der VBE mindestens 4 Ausgleichsstunden pro auszubildendem Fach für die Ausbildungslehrkräfte.
Orientierungsgespräche mit den LiV zu führen ist zunächst einmal wichtig und notwendig. Jedoch zeigt sich wegen der Termindichte in der Schulzeit, dass das zweite Orientierungsgespräch mit Vertretern des IQSH/SHIBB schwierig zu organisieren sein wird und einen sehr hohen Abstimmungsaufwand erfordern wird.
Die Zertifizierungsbedingungen für die ALK müssen zur Entlastung ebenfalls eingeschränkt werden.
Ausbildungszentren sind wohl nicht vermeidbar, wenn auch an Schulen mit hohem Anteil ungelernter Lehrkräfte ausgebildet werden soll.
Die Ausbildungszentren bedürfen aber der Erläuterung. Es muss gesichert sein, dass die LiV zwischen den Besuchen ihrer StudienleiterInnen, die ihre ALK sein sollen, als ihre ALK ausreichend Möglichkeiten zur Beratung und Betreuung haben. Die Rolle der Ausbildungslehrkraft ist eine andere als die der StudienleiterInnen. So müssen sie für eine angemessene Begleitung an dem Ausbildungszentrum tätig sein können. Es muss für alle Beteiligten sichergestellt sein, welche Aufgaben einer ALK durch die StudienleiterInnen übernommen werden und welche nicht.
Aus Sicht der Schulleitung...
...wurde die Ausbildung bisher zu einem Gewinn von 6 eigenständigen Unterrichtsstunden für die Unterrichtsversorgung der Schule. Schon ohne weiteren Ausgleich für die ALK reduziert sich nun die Versorgung pro LiV von sechs auf vier Unterrichtsstunden im ersten Ausbildungshalbjahr, wenn vier statt zwei Stunden unter Anleitung inklusive Beratungszeit eingeplant werden müssen. Jede weitere Erweiterung der Ausgleichsstunden, für die wir eindringlich plädieren und ohne die wir mit Sicherheit weniger Ausbildungslehrkräfte zur Mitarbeit motivieren können, reduziert diesen Stundengewinn weiter.
Deshalb fordert der VBE ein neues Berechnungssystem für die Zuordnung und Stärkung der Schulen, die sich auf eine Ausbildung der LiV einlassen.
Aus der Sicht des VBE zusammengefasst
Wenn das Land das Ziel verfolgt, die Ausbildung qualitativ hochwertig zu gestalten und Lehrkräfte für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen, muss sich noch Einiges am vorgelegten Entwurf zur APVO und den Ausbildungsbedingungen in den Schulen ändern.
Der Aufwand, den die Schulen, das IQSH/SHIBB und die Lehrkräfte für die Ausbildung betreiben, ist enorm und bedarf der Anerkennung ihrer Leistungen durch spürbares Entgegenkommen.
Deshalb fordert der VBE...
...für die LiV:
- die Aufhebung der wöchentlichen Verpflichtungen für die Hospitationen
- die Anerkennung und Berechnung von Besprechungs- und Reflexionszeit
- eine Reduzierung der Modulinhalte, damit das Fass ohne Boden nicht unendlich gefüllt wird
- weiterhin einen modulfreien Seminartag zur Aufarbeitung und Dokumentation der Ausbildung.
...für die Ausbildungslehrkräfte:
- grundsätzlich eine Erhöhung ihrer Ausgleichsstunden,
- insbesondere, wenn die wöchentlichen Verpflichtungen zu den zusätzlichen Besuchen im eigenverantwortlichen Unterricht beibehalten werden, auf mindestens vier Ausgleichsstunden pro Fach
- im Bereich der Inklusion für die Ausbildung zur Sonderschullehrkraft zusätzlich eine Ausgleichsstunde für die Regelschullehrkraft, die durch die Zusammenarbeit mit der LiV verstärkt in die Ausbildung mit eingebunden ist
- auch das zweite Orientierungsgespräch der Schule zu überlassen und nur im Ausnahmefall eine Terminabsprache mit dem IQSH/SHIBB vorzunehmen
- die Zertifizierungsbedingungen für die ALK zu reduzieren
...für die Schulen:
- ein neues Berechnungs- und Boni-System für die Bereitschaft, sich auf diese Ausbildung einzulassen.







