A 13 für Grundschullehrkräfte in der Schlussphase

Seit dem 1.8.2020 erhalten die Grundschullehrkräfte in Schleswig-Holstein eine jährlich aufwachsende Strukturzulage um monatlich 80,00€ mit dem Ziel, am Ende in 2025 A 13 zu erhalten. Die letzte Stufe ist jetzt zum 1.8.2024 auf 400,00 € monatlich angewachsen, bei Teilzeitkräften entsprechend niedriger.

Grundlage ist das Landesbesoldungsgesetz (SHBesG Artikel 2): Lehrkräfte der Grundschulen „§ 47 a Aufwachsende Strukturzulage.

(1) Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen erhalten ergänzend zu ihrem Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 12 eine jährlich aufwachsende monatliche Strukturzulage in folgender Staffelung:

a) ab dem 1.8.2020 in Höhe von 80,00 Euro,

b) ab dem 1.8.2021 in Höhe von 160,00 Euro,

c) ab dem 1.8.2022 in Höhe von 240,00 Euro,

d) ab dem 1.8.2023 in Höhe von 320,00 Euro und

e) ab dem 1.8.2024 bis zum 31.7.2025 in Höhe von 400,00 Euro.

Danach geschieht Folgendes:

SHBesG § 79 (7): Am 1. August 2025 vorhandene Lehrkräfte, denen am 31. Juli 2025 ein erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in Besoldungsgruppe A 12 mit der Amtsbezeichnung „Lehrkraft“ verliehen war, sind entsprechend der in Artikel 3 geregelten Anhebung des Einstiegsamtes mit Wirkung vom 1. August 2025 in das neue Einstiegsamt A 13 übergeleitet.

A 13 steht nun vor der Tür!

Ein großes Anliegen des VBE wird nun wahr.

Zwei Regularien hält das Besoldungsgesetz noch parat: „Die aufwachsende Strukturzulage ist ruhegehaltfähig, sofern sie dem Grunde nach zwei Jahre bezogen worden ist und kein Anspruch auf eine Versorgung aus der Besoldungsgruppe A 13 besteht. Sie ist in Höhe der zuletzt zugestandenen Zulage ruhegehaltfähig.“ und (2) Die Strukturzulage entfällt mit der Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 13.“

Quelle: SHBesG §§47, 49 + VBE MITTEILUNGEN Nr.212 – 2018