Wahlen zum HPR(L) für ungültig erklärt
Die HPR-Wahl ist ungültig
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat Anfang Juli die Wahlen zum HPR(L) für ungültig erklärt. Anlass waren die Wahlanfechtung und Klage durch die Vorsitzende des Philologenverbandes.
Ausschlaggebend war, dass in etwa einem Dutzend der über 800 Schulen am erforderlichen Stichtag das Wahlausschreiben nicht ausgehängt war. Im Wahlausschreiben wird bestimmt, bis zu welchem festgelegten Zeitpunkt Wahllisten einzureichen sind. Der Philologenverband hatte diesen Zeitpunkt versäumt und ist zurzeit nicht im HPR vertreten. Momentan ist offen, ob der HPR gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird. Sollte dies geschehen, dann verschiebt sich die Rechtskraft des Urteils.
Die Mitglieder des HPR sind jetzt geschäftsführend im Amt. Für die nächste Zeit läuft also alles wie gewohnt. Auf Initiativen muss er verzichten. Es könnte also sein, dass die Wahl zum HPR wiederholt werden muss. In diesem Fall müssten an allen Schulen die Wahlvorstände neu gebildet werden, die dann die Wahl für den Hauptwahlvorstand in den Schulen organisieren. Die anderen Wahlen zu den BPR und den öPR an Ihrer Schule sind nicht betroffen.
aktualisiert am 23.07.2024