5. Januar 2023
FAQ Personalratswahlen
Die Personalratswahlen stehen vor der Tür - Rüdiger Gummert beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Wahl
Rüdiger, du bist mehr als 30 Jahre für den VBE im HPR der Lehrkräfte gewesen. Alle 4 Jahre wurdest du von Lehrkräften Schleswig-Holsteins wieder in das Gremium gewählt.
Jetzt sind bis zum Mai 2023 wieder Personalratswahlen für die Lehrkräfte Schleswig-Holsteins.
Was bedeuten Personalratswahlen für die Beschäftigten an Schulen?
RG: Zu einer Demokratie gehört es, dass im öffentlichen Dienst in allen Dienststellen neben den Entscheidungsträgern Vertretungen der Beschäftigten mit am Tisch sitzen und mitbestimmen in allen Angelegenheiten, die die Beschäftigten betreffen. Das sind die Personalräte. Aus den Nachrichten hören wir oft von den Betriebsräten in der Industrie. Personalräte sind also die Parallele dazu im Öffentlichen Dienst.
Welche Rolle nehmen Personalräte ein?
RG: Immer wenn Entscheidungen für die Arbeit der Beschäftigten anstehen, z.B. durch Erlasse, Verordnungen und Gesetze sitzen die Vertreter oder Vertreterinnen der Beschäftigten mit am Tisch und verhandeln; die Personalräte. Das Mitbestimmungsgesetz geht sogar so weit, dass ein Nein des Personalrates die beabsichtigte Maßnahme verhindert, sie nicht umgesetzt werden darf.
Würden nur die Chefs oder Cheffinnen entscheiden und bestimmen, hätten wir autokratische, aber keine demokratischen Verhältnisse. Der Gutsherr entscheidet und alle anderen werden zu Pflichterfüllern deklassiert. Das wollen wir nicht und deshalb engagieren wir vom VBE uns so stark für die Personalratswahlen, die Personalratsarbeit und die Personalräteschulungen.
öPR, BPR und HPR - Was ist das, wer ist das?
RG: An jeder Dienststelle soll in Schleswig-Holstein ein Personalrat gebildet werden. An jeder Schule ab fünf Beschäftigten der örtliche Personalrat (öPR), an jedem Schulamt für die Kreise der Bezirkspersonalrat (BPR) und beim Bildungsministerium der Hauptpersonalrat der Lehrkräfte (HPR-L). Also immer dort, wo z.B. über die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte entschieden wird, sollen Personalräte mitbestimmen – ihr Ja dazugeben. Diese Personen und Gremien werden alle vier Jahre neu gewählt. Bis auf die kleinen Schulen (hier nur eine Person) handelt es sich dabei immer um eine Gruppe.
Was machen die überhaupt?
RG: Auf der Schulebene: Die Personalräte sitzen mit der Schulleitung zusammen und sollen alles an Vorhaben erfahren. Kommt es konkret zu einer Maßnahme, die die Lehrkräfte betrifft, dann hat der Personalrat mitzubestimmen: bei seinem Ja findet es dann statt; bei Nein darf es nicht stattfinden.
So geschieht es dann auch auf Kreis- und Ministeriumsebene.
Ihr Recht auf Mitbestimmung ist aber beschränkt auf innerdienstliche Maßnahmen für die Beschäftigten, nicht z.B. der Schüler- und Schülerinnen und im Großen und Ganzen für die Arbeitsbedingungen.
Wie laufen die Wahlen ab?
RG: Zur Wahl erhalten alle Wahlberechtigten die Möglichkeit sowohl ihren örtlichen Personalrat als auch den BPR, sofern er/sie nicht in einer Schule mit gymnasialer Oberstufe unterrichtet, und den HPR(L) zu wählen. Dafür haben sie an diesem Tag zwei bzw drei Stimmzettel in der Hand.
Für den BPR und den HPR haben die Verbände und Gewerkschaften Kandidatinnen und Kandidaten in Listen aufgestellt, aus denen die Wähler Ihre Auswahl treffen. Sie können auch auf eine personenbezogene Auswahl verzichten und mit dem sog. „Superkreuz“ die Liste z.B. des VBE ankreuzen. Dann entfallen alle Stimmen auf die ersten Kandidaten der jeweiligen Liste.
Was muss ich als Wahlvorstand wissen?
RG: Im Wahlvorstand mitzuarbeiten ist für die Schule eine große Hilfe. Man bereitet hier die Wahl vor, organisiert die Durchführung und zählt anschließend aus.
Die einzelnen Schritte hat der VBE in seinem Routenplaner „10 Schritte der Personalratswahl“ übersichtlich zusammengefasst. Er enthält auch die Bedingungen für das Wahlrecht und die Wählbarkeit.
Der Routenplaner kann unter info@vbe-sh.de angefordert werden. Er kostet nichts.
Wie kann ich mich selbst aktiv einbringen?
RG: Mach mit! Demokratie lebt von unserer Beteiligung.
In der Schule: Dem öPR Interesse an einer Mitarbeit signalisieren. Es sollten immer mehr kandidieren als benötigt werden.
Für den BPR (wenn Sie schulamtsgebunden sind) stellt der VBE seine Wahllisten auf. Hier können Sie sich beteiligen. Melden Sie sich dann unter info@vbe-sh.de und wenn Ihnen unsere Linie liegt, werden Sie Mitglied.
Rüdiger Gummert, SoR i.R. war lange Jahre Landesvorsitzender des VBE, bevor er sein Amt an Christian Schmarbeck, dem aktuellen Landesvorsitzenden übergab. Die Fragen stellte Linus Krewitt, VBE-Redaktion.