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20. März 2023

Gewalt gegen Lehrkräfte darf kein Tabuthema sein

In der Schule arbeiten wir mit viel Geduld daran, dass es immer einen gewaltfreien Weg geben muss, einen Konflikt zu schlichten. Das ist alternativlos.

Gewalt insbesondere gegen Lehrkräfte darf kein Tabuthema sein. Es darf auch nicht bagatellisiert werden, dass aus dem Ruder laufende Konflikte zum Berufsbild der Lehrkraft gehören; auch Beißen und Treten in einer ersten Klasse, auch Drohen und Beleidigen in einer achten Klasse, wie auch Cybermobbing.

Gewalt gegen Lehrkräfte ist kein Problem des/der Betroffenen, sondern
• eine strafbare Handlung, die zur Anzeige gebracht werden muss
• Angelegenheit des ganzen Kollegiums!

Aus dem Notfallwegweiser des MBWFK, S. 44

Lehrkräfte haben solche Angriffe nicht verdient.

Der VBE hatte 2016 das Meinungsforschungsinstitut forsa damit beauftragt, eine repräsentative Umfrage zum Thema „Gewalt gegen Lehrkräfte“ durchzuführen. Fast 2.000 Lehrkräfte wurden befragt. 2022 wurde die Umfrage bei einer Schulleitungsbefragung wiederholt. Ergebnis: Die Fälle haben zugenommen, wenngleich die Meldungen in SH leicht zurückgegangen sind.

Aus Beratungen von Lehrkräften wurden zwei Fakten deutlich:

  • Es belastet die Betroffenen und macht sie mürbe. Sie werden krank. Sie gehen verstärkt in Teilzeit oder werden dienstunfähig.
  • Sie fühlen sich dienstlich allein gelassen und vermissen eine ausreichende Fürsorge durch den Dienstherrn.

Beides können und dürfen wir uns nicht leisten. Gewalt überschreitet eine rote Linie und ist nicht mal so, mal so zu beurteilen.

Dazu brauchen wir klare Handlungsrichtlinien in jeder einzelnen Schule und Unterstützungsmaßnahmen auf der administrativen Ebene. Keinesfalls sollte der/die Betroffene den Konflikt mit sich selbst ausmachen. Ein gut funktionierendes soziales Netz kann auffangen und vor der Tabuisierung bewahren. Auch ein Schulkodex schafft Sicherheit beim Umgang mit Konflikten.

Zur grundsätzlichen Haltung der Schule: Eine klare Grenzsetzung gegenüber inakzeptablen Formen der Auseinandersetzung ist unabdingbar – Lehrkräfte müssen sich weder beschimpfen, anpöbeln, bedrohen, noch verunglimpfen lassen. Dabei ist es absolut unerheblich, ob sich die bedrohte Lehrkraft im Vorfeld oder der Situation selbst „geschickt“ verhalten hat oder nicht.

Gewalt gegen Lehrkräfte darf nach grundsätzlicher Auffassung des VBE kein Tabuthema sein.

  • Die Dokumentation von Vorfällen muss verpflichtend erfüllt werden (Gemon).
  • Die Lehrkraft muss die volle Unterstützung des Dienstherrn erhalten, beginnend bei der Schulleitung und fortgesetzt in Schulamt und Ministerium.
  • Dazu gehört ein Strukturplan, den die betroffene Lehrkraft in die Hand nehmen kann mit Hinweisen, an wen sie sich wenden kann und was nach einem Übergriff zu tun ist.  Mit gesicherten Hinweisen zu Strafantrag, Dienstunfall und Rechtsschutz durch den Dienstherrn.
  • Letzteres fehlt noch in Schleswig-Holstein und führt zu eheblichen Verunsicherungen – eine Forderung des VBE.

Handreichungen:

Der Notfallwegweiser, ein Ordner für alle möglichen Notfälle, liegt in allen Schulen vor, auch mit Hinweisen bei Gewalt gegen Lehrkräfte: (Tätlicher) Angriff, Bedrohung, Mobbing im Internet, grundsätzliche Haltung der Schule/Schulleitung/Schulaufsicht (vgl. S. 44 ff.).

Link zum Notfallwegweiser: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/III/Service/Broschueren/Bildung/Notfallwegweiser.pdf

Die Broschüre des VBE mit Hinweisen zu SH ab Seite 70: https://www.vbe.de/service/broschuere-gewalt-gegen-lehrkraefte