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15. März 2024

Kinder- und Jugendgewalt: VBE zur mündlichen Anhörung im Landtag

VBE: Die zur Verfügung stehenden Einrichtungen müssen für die Prävention gut ausgestattet sein.

Der VBE nahm die Schulen in den Fokus und stellte fest, dass sie nur begrenzt wirkungsvoll handeln können. Ihre Schulsozialarbeiter/innen und die Lehrkräfte sind voll ausgelastet. Sie melden an etlichen Stellen „Landunter“.

Zum Erziehungsauftrag der Schulen gehört es, ein verträgliches Zusammenleben zu üben, zu lernen, zu leben – anstelle von Gewalt. Zusätzliche Probleme bereiten Elternhäuser, in denen die gewaltsame Lösung von Konflikten unterstützt oder sogar vorgelebt wird.

Normwidriges Verhalten aus gesellschaftsfernen und in sich geschlossenen Milieus prallt in der Schule auf die Normen unserer offenen Gesellschaft: Eine Chance für die hier betroffenen Kinder und Jugendlichen, indem sie während der vielen Stunden in der Schule alternativ das gültige Gesellschaftsmodell erleben.

Nicht zu unterschätzen ist inzwischen der Einfluss der sozialen Medien, die die soziale Begegnung unpersönlich machen.

  • Jeder Blick auf das Smartphone ist ein Blick weniger auf das soziale Gegenüber.
  • Jedes Dauerposten weniger Bewegung und weniger reale Auseinandersetzung mit anderen.
  • Virtuell Gesehenes wird für real gehalten und ggfs. noch weiter auf die Spitze getrieben, ohne sich entwicklungsbedingt der Auswirkungen bewusst sein zu können.

Grundsatzforderung: Jede Schule muss in die Lage versetzt werden, unangemessenem Sozialverhalten entgegenzuwirken. Was Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte brauchen, sind jederzeit zugängliche, aufeinander abgestimmte und nachhaltige Unterstützungsleistungen und Zeit.

Angesichts des eklatanten Lehrkräftemangels, des ständigen Vertretens, des unbeständigen Unterrichtens und angesichts der neuen Qualität an Auseinandersetzungen unter nahöstlichen Schülergruppen ist es für die Lehrkräfte ein hartes Stück Brot standzuhalten, zu vermitteln, für Verständnis zu werben und ein friedliches Zusammenleben zu gewähren. Bindungs- und Beziehungspflege als eine der protektiven Faktoren zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern wird unter diesen Bedingungen stark gestört.

Eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf physische und psychische Gewalt, Mobbing und Rassismus in der täglichen Arbeit aufrechtzuerhalten, erfordert eine entsprechende personelle Unterstützung der Lehrkräfte.  

Der VBE empfiehlt der Politik,

  1. in die Schulen zu investieren und sie dafür auszurüsten
    • mit gesicherten multiprofessionellen Teams
    • mit Schulsozialarbeit - 1 Stelle pro angefangene 200 Schülerinnen und Schüler
    • zusätzlich mit Schulgesundheitsfachkräften, wie es der VBE seit Jahren fordert
    • mit einer Verdopplung der Planstellen an schulpsychologischen Diensten;
  2. die Schulleitungen mit einer zusätzlichen Funktionsstelle zu unterstützen, damit über die Verwaltungsseite die multiprofessionelle Ausstattung einer Schule inklusive der Einbindung von Unterstützungsmaßnahmen außerschulischer Anbieter gesichert nachhaltig organisiert werden kann;
  3. die Zusammenarbeit zwischen Land und Schulträgerseite über verlässliche Absprachen und Verträge diesbezüglich zu intensivieren.

Dann hätte die institutionelle Betreuung in der Schule ein wirkungsvolles Gewicht für die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.

Die Schule allein und so, wie sie zzt. aufgestellt ist, kann es nicht richten. Sie braucht tatkräftige Unterstützung durch die Politik, die sich vor diesen Problemen nicht wegducken darf.