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25. März 2024

Schulischer Ganztag braucht verlässliche Rahmenbedingungen

Stellungnahme des VBE als Vorbereitung für das Fachgespräch im Bildungsausschuss

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) dankt dem Landtag für die Gelegenheit, seine Vorstellungen zur Ganztagsschulentwicklung der Grundschulen wie gefordert schon vorab schriftlich vorzustellen.

Die Entscheidung im Bundestag, ab 2026 aufwachsend für alle Grundschulkinder einen Schulbesuch in einer Ganztagsgrundschule zu ermöglichen, ist nach Auffassung des VBE ein bedeutsamer Schritt und eine große Herausforderung für die Schulgemeinschaften vor Ort.

Es ist auch eine große Chance, das tradierte Schulsystem (aus Vormittag Unterricht und am Nachmittag Betreuung) und die Schulen aus Lern- zu starken Lebensräumen weiterzuentwickeln.

In zwei Jahren soll mit den 1. Klassen begonnen werden.

Schulaufsicht und Schulträger tragen eine hohe Verantwortung für die Qualität des Entwicklungsprozesses und der zukünftigen Ganztagsgrundschulen.

Der Wettbewerb, wer am wenigsten zu zahlen hat, muss im Sinne einer guten Schulentwicklung aufhören.

Wir brauchen jetzt ein konstruktives Vorangehen und eine beherzte Haltung:

Der VBE fordert zur gleichberechtigten Zusammenarbeit aller an der Ganztagsschule Beteiligten auf.

Diese Schulentwicklung ist eine enorm wichtige Investition in die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler und damit ein Baustein unserer Gesellschaft.

Der VBE erwartet, dass das Land die Rolle des Entwicklungsmotors übernimmt und die erforderlichen Rahmenbedingungen schafft:

  1. Dazu gehören klare Absprachen mit der Schulträgerseite.

Verlässliche Vereinbarungen für ausreichende finanzielle Ressourcen für eine schrittweise Umgestaltung der Grundschulen auf allen Ebenen. Die Verantwortlichen vor Ort dürfen nicht sich selbst überlassen bleiben.

Der Umbau der Grundschulen muss bautechnisch allen Kriterien der barrierefreien Inklusion entsprechen.

  1. Dazu gehören Vorstellungen, in welche Richtung sich die Schulen bewegen sollen, ohne die schulindividuelle Entwicklung einzuengen.

Der Prozess dauert mindestens sechs Jahre; also ausreichend Zeit für eine schrittweise und überlegte Entwicklung. Wer sich jedoch schon anfangs verheddert, wird es später nicht richten können.

Grundlage dafür müssen pädagogische Konzepte sein, die den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern entsprechen.  Modellösungen und Beispiele im Rahmen des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Musterraumprogramms für Schulen sind aus unserer Sicht die Grundlage für zukunftsfähige und für unsere Kinder entwicklungsförderliche Um- und Neubauten von Schulen. Sie müssen zeitnah vorgelegt werden.

In diesen Prozess gehört auch die Diskussion, wie die Verzahnung von Unterricht und Betreuung zu einer gesteigerten Qualität führen kann.

  1. Dazu gehören Zusagen für die Gestaltung des Entwicklungsprozesses.

Wer steht mit welchen Kontingenten unterstützend zur Seite?

Wer erhält wie viele Ausgleichsstunden für den Prozess?

Wer legt verbindliche Mindeststandards fest?

Welche Mittel stehen im Rahmen des Entwicklungsprozesses für Schulentwicklungstage und Fortbildung zur Verfügung?

  1. Dazu gehören Perspektiven, wie sich der Personalkörper entwickeln und strukturieren soll.

Der VBE fordert eine Funktionsstelle für Ganztagsorganisation, in kleinen Schulen ausreichend, d.h. mehr als vier Ausgleichsstunden.

Mindestmaß an sonderpädagogischer Kompetenz in jeder Grundschule.

Mindestmaß an multiprofessioneller Zusammensetzung mit Schulsozialarbeit, Schulbegleitungen etc. und neu dazu Schulgesundheitsfachkräfte.

Der Prozess zur Entwicklung der Grundschulen beginnt nicht mit dem Sommer 2026, sondern mit der Vorbereitung (Gespräche, Verhandlungen, Strukturumwandlung, Umbauplanung) zu einem Gesamtkonzept. Dieser Vorlauf benötigt mindestens ein Jahr, eher zwei Jahre.

Der VBE mahnt an: Es ist höchste Zeit, dass jetzt für alle an der Umsetzung Beteiligten die Rahmenbedingungen stehen und bekannt sind.

Annette Jeß, Landesvorsitzende des VBE