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16. Februar 2024

Inflationssonderzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger mit den Bezügen für Februar ausgezahlt

Wie versprochen wurde die Sonderzahlung ausgezahlt.

Die Inflationssonderzahlung setzt sich aus einer Einmalzahlung und darauffolgenden monatlichen Zahlungen zusammen. Die Einmalzahlung beträgt 1.800 Euro, wovon 1.500 Euro zur Abmilderung der Inflation für 2023 und 300 Euro für 2024 gezahlt werden. Hinzu kommen monatliche Zahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro für die Monate Januar bis Oktober 2024. Die Auszahlung der 1500 Euro für 2023 sind bereits für Ende Januar vorbereitet. Auch die weiteren Schritte werden zügig umgesetzt.

Die steuer- und abgabenfreien Inflationssonderzahlung wurde auch für die Versorgungsempfänger*innen gezahlt. Sie orientiert sich in der Höhe an der Prozentzahl des erworbenen Ruhegehalts, was bis zu 71,75 % im Falle des Höchstruhegehaltssatzes sein können.