In der Augustbesoldung ist klein und nüchtern vermerkt: „Besoldungsstufe A 13“*
Seit seiner Gründung vor 50 Jahren kämpfte der VBE SH unermüdlich für A 13 der Grundschullehrkräfte. Vor zehn Jahren konnten wir unsere Argumente in den Stellungnahmen verschärfen und bekamen Rückenwind. Vor sechs Jahren wurde es in das Besoldungsgesetz gegossen. Nun ist es so weit.
Es lohnt sich, Mitglied im VBE zu sein!
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* (7) Am 1. August 2025 vorhandene Lehrkräfte, denen am 31. Juli 2025 ein erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in Besoldungsgruppe A 12 mit der Amtsbezeichnung „Lehrkraft“ verliehen war, sind entsprechend der in Artikel 3 geregelten Anhebung des Einstiegsamtes mit Wirkung vom 1. August 2025 in das neue Einstiegsamt A 13 übergeleitet. Quelle: SHBesG §§ 47, 49
A 13 für Grundschullehrkräfte in der Schlussphase
Seit dem 1.8.2020 erhalten die Grundschullehrkräfte in Schleswig-Holstein eine jährlich aufwachsende Strukturzulage um monatlich 80,00€ mit dem Ziel, am Ende in 2025 A 13 zu erhalten. Die letzte Stufe ist jetzt zum 1.8.2024 auf 400,00 € monatlich angewachsen, bei Teilzeitkräften entsprechend niedriger.
Grundlage ist das Landesbesoldungsgesetz (SHBesG Artikel 2): Lehrkräfte der Grundschulen „§ 47 a Aufwachsende Strukturzulage.
(1) Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen erhalten ergänzend zu ihrem Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 12 eine jährlich aufwachsende monatliche Strukturzulage in folgender Staffelung:
a) ab dem 1.8.2020 in Höhe von 80,00 Euro,
b) ab dem 1.8.2021 in Höhe von 160,00 Euro,
c) ab dem 1.8.2022 in Höhe von 240,00 Euro,
d) ab dem 1.8.2023 in Höhe von 320,00 Euro und
e) ab dem 1.8.2024 bis zum 31.7.2025 in Höhe von 400,00 Euro.
Danach geschieht Folgendes:
SHBesG § 79 (7): Am 1. August 2025 vorhandene Lehrkräfte, denen am 31. Juli 2025 ein erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in Besoldungsgruppe A 12 mit der Amtsbezeichnung „Lehrkraft“ verliehen war, sind entsprechend der in Artikel 3 geregelten Anhebung des Einstiegsamtes mit Wirkung vom 1. August 2025 in das neue Einstiegsamt A 13 übergeleitet.
A 13 steht nun vor der Tür!
Ein großes Anliegen des VBE wird nun wahr.
A13 für die Grundschullehrkräfte – das war seit 50 Jahren Forderung des VBE.
Vor 10 Jahren verschärften wir unsere Argumente in den Stellungnahmen und bekamen Rückenwind.
Vor 7 Jahren wurde es in das Besoldungsgesetz gegossen.
Zwei Regularien hält das Besoldungsgesetz noch parat: „Die aufwachsende Strukturzulage ist ruhegehaltfähig, sofern sie dem Grunde nach zwei Jahre bezogen worden ist und kein Anspruch auf eine Versorgung aus der Besoldungsgruppe A 13 besteht. Sie ist in Höhe der zuletzt zugestandenen Zulage ruhegehaltfähig.“ und (2) Die Strukturzulage entfällt mit der Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 13.“
Die schleswig-holsteinische Schullandschaft besteht im allgemeinbildenden Bereich aus den Grundschulen und darauf aufbauend den Gemeinschaftsschulen (mit und ohne Oberstufe) und den Gymnasien.
Die Grundschule ist das Fundament aller Schularten und legt damit den Grundstein für die schulische Lernbiografie.
Im Gegensatz zu den betreuenden Aufgaben, die ihr in den Anfängen des letzten Jahrhunderts zugeschrieben wurden, stehen heute hochprofessionelle Anforderungen und umfassende Aufgaben und Fachanforderungen in ihrem Auftrag. Ausgleichsmaßnahmen für Unterschiede in der sozialen, körperlichen, motorischen, sprachlichen und emotionalen Entwicklung fordern die Grundschule weit über ihre Grenzen.
Deshalb ist hohe Wertschätzung für die Arbeit in der Grundschule unabdingbar. Ihre Schülerinnen und Schüler brauchen jede nur erdenkliche Unterstützung.
Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mitdem Zuknöpfen nicht mehr zu Rande.
(Johann Wolfgang von Goethe)
Die Grundschule darf nicht länger auf Abstand gehalten werden!
Die öffentlichen Ausgaben für die Grundschulen sind die geringsten. Sie müssen deutlich steigen!
Noch sind die Gehälter am niedrigsten und müssen jetzt auf A 13 angehoben werden!
Die Stundenverpflichtung ist am höchsten und muss gesenkt werden!
Aufstiegschancen gibt es kaum. Sie müssen geschaffen werden!
Die personelle, sachliche, zeitliche und räumliche Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion ist viel zu gering und muss den Bedürfnissen der Kinder angepasst werden!
Beratungs- und Koordinierungsbedarfe sind extrem hoch. Dafür müssen Zeitkontingente geschaffen werden!
Der Lehrkräftemangel ist dauerhaft und existenziell bedrohlich. Dem muss energisch entgegengewirkt werden!
Die pädagogischen Aufgaben sind mit den zusätzlichen Aufgaben in allen Bereichen der Sonderpädagogik und allen Begleiterscheinungen der Migration heterogener und umfassender denn je. Hier müssen Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden!
Der Übergang von der KiTa zur Schule ist der gravierendste Einschnitt im Leben eines Kindes. Er braucht ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Planungsressourcen!
Hinzu kommt die außerordentlich hohe Herausforderung sich bis 2025 auf einen flächendeckend gebundenen Ganztag umzustrukturieren.
Der VBE fordert, die Grundschule sofort grundlegend besser aufzustellen!
1. Lerngruppen
Klassenstärke von maximal 18 Kindern
in ganz Schleswig-Holstein einheitliche und standardisierte sonderpädagogische Überprüfungen bei Bedarf in allen Förderschwerpunkten vor Schuleintritt
angemessene Versorgung von Kindern mit Förderbedarf
eine Schule, die den individuellen Bedürfnissen gerecht wird
2. Mit deutlich mehr Personal, bestehend aus:
ausreichend Grundschullehrkräften, auch für besondere Lerngruppen