Berufsbeamtentum wurde durch Europäischen Gerichtshof gestärkt

„Wir sind für die Funktionsfähigkeit des Staates sehr wichtig“, kommentiert VBE Landesvorsitzende Annette Jeß das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte.

Der EGMR hat ein vorheriges Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, nach dem deutsche Beamtinnen und Beamte nicht streiken dürfen. Die Bundesrepublik hat damit nicht, wie drei deutsche Lehrerinnen und ein Lehrer beanstandet hatten, das Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt. Der EGMR stellte fest, dass es dennoch ausreichend Möglichkeiten für Beamten und Gewerkschaften gibt, ihre beruflichen Interessen wirksam zu vertreten.

Es wurde verdeutlicht, dass das Streikverbot für Beamtinnen und Beamten in Deutschland mit dem Grundgesetz, der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes und insbesondere mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Einklang steht.

Auch wenn es uns manchmal schwer gemacht wird, das Streikverbot für Lehrerinnen und Lehrer, die verbeamtet sind, ist gerechtfertigt. Wir als Beamtinnen und Beamte erfüllen hoheitliche Aufgaben und wir sind für die Funktionsfähigkeit des Staates, insbesondere seines Schulwesens sehr wichtig.

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