A 13 für Grundschullehrkräfte in der Schlussphase

Seit dem 1.8.2020 erhalten die Grundschullehrkräfte in Schleswig-Holstein eine jährlich aufwachsende Strukturzulage um monatlich 80,00€ mit dem Ziel, am Ende in 2025 A 13 zu erhalten. Die letzte Stufe ist jetzt zum 1.8.2024 auf 400,00 € monatlich angewachsen, bei Teilzeitkräften entsprechend niedriger.

Grundlage ist das Landesbesoldungsgesetz (SHBesG Artikel 2): Lehrkräfte der Grundschulen „§ 47 a Aufwachsende Strukturzulage.

(1) Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen erhalten ergänzend zu ihrem Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 12 eine jährlich aufwachsende monatliche Strukturzulage in folgender Staffelung:

a) ab dem 1.8.2020 in Höhe von 80,00 Euro,

b) ab dem 1.8.2021 in Höhe von 160,00 Euro,

c) ab dem 1.8.2022 in Höhe von 240,00 Euro,

d) ab dem 1.8.2023 in Höhe von 320,00 Euro und

e) ab dem 1.8.2024 bis zum 31.7.2025 in Höhe von 400,00 Euro.

Danach geschieht Folgendes:

SHBesG § 79 (7): Am 1. August 2025 vorhandene Lehrkräfte, denen am 31. Juli 2025 ein erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in Besoldungsgruppe A 12 mit der Amtsbezeichnung „Lehrkraft“ verliehen war, sind entsprechend der in Artikel 3 geregelten Anhebung des Einstiegsamtes mit Wirkung vom 1. August 2025 in das neue Einstiegsamt A 13 übergeleitet.

A 13 steht nun vor der Tür!

Ein großes Anliegen des VBE wird nun wahr.

Zwei Regularien hält das Besoldungsgesetz noch parat: „Die aufwachsende Strukturzulage ist ruhegehaltfähig, sofern sie dem Grunde nach zwei Jahre bezogen worden ist und kein Anspruch auf eine Versorgung aus der Besoldungsgruppe A 13 besteht. Sie ist in Höhe der zuletzt zugestandenen Zulage ruhegehaltfähig.“ und (2) Die Strukturzulage entfällt mit der Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 13.“

Quelle: SHBesG §§47, 49 + VBE MITTEILUNGEN Nr.212 – 2018

Tarifergebnis 2023 – Land sagt zeit- und wirkungsgleiche Übernahme auf die Besoldung zu

Das Ergebnis im Einzelnen:

Zur Inflationssonderzahlung:

Sie setzt sich aus einer Einmalzahlung und darauffolgenden monatlichen Zahlungen zusammen. Die Einmalzahlung beträgt 1.800 Euro, wovon 1.500 Euro zur Abmilderung der Inflation für 2023 und 300 Euro für 2024 gezahlt werden. Hinzu kommen monatliche Zahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro für die Monate Januar bis Oktober 2024.

Die Auszahlung der 1500 Euro für 2023 sind bereits für Ende Januar vorbereitet. Auch die weiteren Schritte sollen zügig umgesetzt werden.

Die steuer- und abgabenfreien Inflationssonderzahlung wird auch für die Versorgungsempfänger*innen gezahlt. Sie orientiert sich in der Höhe an der Prozentzahl des erworbenen Ruhegehalts, was bis zu 71,75 % im Falle des Höchstruhegehaltssatzes sein können.

 „Angesichts der hohen Inflation und einer entsprechenden Kostenbelastung für unsere Beschäftigten ist dieser Abschluss aber richtig und notwendig“, so Heinold (Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 11.12.2023).

VBE Bundesvorsitzender Gerhard Brand: „Unsere Forderungen sind damit erfüllt. Nach harten Verhandlungen des VBE und seines Dachverbands, dem deutschen beamtenbund und tarifunion (dbb), zeigt sich die Wertschätzung des Arbeitsgebers dieses Mal nicht nur in Worten, sondern auch im Entgelt.“

Dieses Ergebnis ist auch jenen zu verdanken, die seit Wochen auf den Straßen auf sich aufmerksam gemacht und für einen guten Tarifabschluss gekämpft haben; so auch in Schleswig-Holstein.

„Die Demonstrationen haben den Verhandlungsführern deutlich den Rücken gestärkt. Noch nie waren so viele Beschäftigte auf der Straße, um für die Forderungen zu kämpfen. Dieses deutliche Zeichen konnten die Arbeitgebenden nicht ignorieren. Das Ergebnis haben wir gemeinsam erzielt.“ so Rita Mölders, stellvertretende VBE Bundesvorsitzende für den Arbeitsbereich Tarifpolitik, die Demos als Katalysator für die Verhandlungen versteht.