Lehrkräfte im Ganztag zuständig für Bildung, nicht Betreuung

In nunmehr einem Jahr beginnt der Ganztagsanspruch für die Grundschulkinder. Mit der Planung geht es in die Schlussrunde.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist eine gewaltige Aufgabe.

Der VBE fordert, weil die Unsicherheiten immer noch zu hoch sind: Für Schleswig-Holstein brauchen wir vernünftige Strukturen, klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung.

Angesichts des steigenden Personalaufwands will die Landesvorsitzende des VBE, Annette Jeß, vorbeugen: „Lehrerinnen und Lehrer sind für Bildung und Erziehung zuständig – nicht für Betreuungsaufgaben am Schultag und in den Ferien.“

Wenn Schulen nur an 20 Werktagen im Schuljahr geschlossen sein dürfen (so der Rechtsanspruch), dann ist der Personalaufwand außerordentlich hoch – eben auch in den Ferien.

Und damit nicht genug: Zusätzliche Lehrkräfte sind ebenfalls vonnöten für eine qualifizierte und sinnvolle Ganztagsbeschulung. „Die Verantwortung für ausreichendes Personal darf nicht bei den Schulleitungen abgeladen werden“, so Jeß. Der VBE fordert auch eine Stärkung der Verantwortungsstruktur – unter anderem eine neu zu schaffende Funktionsstelle in der Schulleitung, die sich mit mehr Leitungszeit um die Organisation des Ganztagsbereichs kümmert.

„Bloße Verwahrung ist dem VBE zu wenig. Wir müssen es schaffen, mehr Bildung zu bewirken. Die Ganztagsschule bietet mehr Zeit für Unterricht und mehr Zeit für Erziehung. Beides muss sinnvoll verbunden werden. Wer den Ganztag auf reine Betreuung und Verwahrung der Kinder reduziert, verschenkt pädagogische Chancen.“

Schulischer Ganztag braucht endlich verlässliche Rahmenbedingungen

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Entwicklungsstand der Vorbereitung des schulischen Ganztags in der Grundschule wiederholt der VBE seine Forderungen nach verlässlichen Rahmenbedingungen für die Grundschulen, die immer noch nicht vorliegen.

Ab 2026 soll aufwachsend für alle Grundschulkinder der Schulbesuch in einer Ganztagsgrundschule ermöglicht werden. Das ist nach Auffassung des VBE ein bedeutsamer Schritt und eine große Herausforderung für die Schulgemeinschaften vor Ort.

Es ist auch eine große Chance, die Grundschulen zu starken Lebensräumen zu entwickeln und eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler. Schulaufsicht und Schulträger tragen gemeinsam eine hohe Verantwortung für die Qualität des Entwicklungsprozesses.

Der VBE erwartet, dass das Land die Rolle als Entwicklungsmotor ernst nimmt und beherzt die erforderlichen Rahmenbedingungen schafft:

Der VBE mahnt an: Es ist höchste Zeit, dass jetzt für alle an der Umsetzung Beteiligten die Rahmenbedingungen stehen und bekannt sind. Wer jetzt deutliche Qualitätsunterschiede akzeptiert, wird dies später schwerlich richten können.

Annette Jeß, Landesvorsitzende des VBE