Lehrkräfte im Ganztag zuständig für Bildung, nicht Betreuung

In nunmehr einem Jahr beginnt der Ganztagsanspruch für die Grundschulkinder. Mit der Planung geht es in die Schlussrunde.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist eine gewaltige Aufgabe.

Der VBE fordert, weil die Unsicherheiten immer noch zu hoch sind: Für Schleswig-Holstein brauchen wir vernünftige Strukturen, klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung.

Angesichts des steigenden Personalaufwands will die Landesvorsitzende des VBE, Annette Jeß, vorbeugen: „Lehrerinnen und Lehrer sind für Bildung und Erziehung zuständig – nicht für Betreuungsaufgaben am Schultag und in den Ferien.“

Wenn Schulen nur an 20 Werktagen im Schuljahr geschlossen sein dürfen (so der Rechtsanspruch), dann ist der Personalaufwand außerordentlich hoch – eben auch in den Ferien.

Und damit nicht genug: Zusätzliche Lehrkräfte sind ebenfalls vonnöten für eine qualifizierte und sinnvolle Ganztagsbeschulung. „Die Verantwortung für ausreichendes Personal darf nicht bei den Schulleitungen abgeladen werden“, so Jeß. Der VBE fordert auch eine Stärkung der Verantwortungsstruktur – unter anderem eine neu zu schaffende Funktionsstelle in der Schulleitung, die sich mit mehr Leitungszeit um die Organisation des Ganztagsbereichs kümmert.

„Bloße Verwahrung ist dem VBE zu wenig. Wir müssen es schaffen, mehr Bildung zu bewirken. Die Ganztagsschule bietet mehr Zeit für Unterricht und mehr Zeit für Erziehung. Beides muss sinnvoll verbunden werden. Wer den Ganztag auf reine Betreuung und Verwahrung der Kinder reduziert, verschenkt pädagogische Chancen.“

Endlich A 13

Was lange währt, ist endlich gut.

In der Augustbesoldung ist klein und nüchtern vermerkt: „Besoldungsstufe A 13“*

Seit seiner Gründung vor 50 Jahren kämpfte der VBE SH unermüdlich für A 13 der Grundschullehrkräfte. Vor zehn Jahren konnten wir unsere Argumente in den Stellungnahmen verschärfen und bekamen Rückenwind. Vor sechs Jahren wurde es in das Besoldungsgesetz gegossen. Nun ist es so weit.

Es lohnt sich, Mitglied im VBE zu sein!

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* (7) Am 1. August 2025 vorhandene Lehrkräfte, denen am 31. Juli 2025 ein erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in Besoldungsgruppe A 12 mit der Amtsbezeichnung „Lehrkraft“ verliehen war, sind entsprechend der in Artikel 3 geregelten Anhebung des Einstiegsamtes mit Wirkung vom 1. August 2025 in das neue Einstiegsamt A 13 übergeleitet. Quelle: SHBesG §§ 47, 49

Für eine professionell organisierte Grundschule

Grundsatzerklärung des VBE 2023

Die schleswig-holsteinische Schullandschaft besteht im allgemeinbildenden Bereich aus den Grundschulen und darauf aufbauend den Gemeinschaftsschulen (mit und ohne Oberstufe) und den Gymnasien.

Die Grundschule ist das Fundament aller Schularten und legt damit den Grundstein für die schulische Lernbiografie.

Im Gegensatz zu den betreuenden Aufgaben, die ihr in den Anfängen des letzten Jahrhunderts zugeschrieben wurden, stehen heute hochprofessionelle Anforderungen und umfassende Aufgaben und Fachanforderungen in ihrem Auftrag. Ausgleichsmaßnahmen für Unterschiede in der sozialen, körperlichen, motorischen, sprachlichen und emotionalen Entwicklung fordern die Grundschule weit über ihre Grenzen.

Deshalb ist hohe Wertschätzung für die Arbeit in der Grundschule unabdingbar. Ihre Schülerinnen und Schüler brauchen jede nur erdenkliche Unterstützung.

Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht mehr zu Rande.

(Johann Wolfgang von Goethe)

Die Grundschule darf nicht länger auf Abstand gehalten werden!

Der VBE fordert, die Grundschule sofort grundlegend besser aufzustellen!

1. Lerngruppen

2. Mit deutlich mehr Personal, bestehend aus:

3. Mit einer zeitgemäßen Besoldungsstruktur:

4. Mit ausreichender Zeit für:

5. Mit einer professionellen Ausstattung:

6. Mit deutlich mehr Ressourcen für hochwertige Ganztagsangebote:

Grundschule ist systemrelevant! Alle Lernbiografien müssen mit wichtigen Grundlagen für weiterführendes Lernen erfolgreich verlaufen können.

Dafür erwartet der VBE umfassende und sofortige Veränderungen in finanzieller und personeller Hinsicht:

Alles andere wäre – wie bisher – nur eine reine Verwaltung der Not.