Bildungskosten senken
Zur großen Anfrage von SPD und SSW zu Bildungskosten (Drucksache 790, Link) hat der VBE eine Stellungnahme verfasst. Hier einige Auszüge.
Unternehmungen im Schulalltag
Das Fehlen einer verlässlichen und rechtssicheren Regelung zur Organisation und Durchführung von Tagesausflügen und oder Klassenfahrten zwingt Lehrkräfte dazu, einen hohen Verwaltungsaufwand in einer rechtlichen Grauzone auf sich zu nehmen, um den Schüler/innen diese Aktivitäten zu ermöglichen. Insbesondere finanzielle Mittel müssen hier immer wieder ohne Rechtssicherheit verwaltet werden.
Lehrkräfte erhalten für Tagesausflüge vom Land keine Erstattung für Fahrt- und Eintrittskosten. Hinzu kommt, dass bei Aktivitäten mit Gruppen nicht immer Begleitpersonen seitens des Anbieters im Preis inbegriffen sind. Und wenn doch, meist nicht in ausreichender Anzahl für die heutigen Bedarfe. Meist gibt es daher mehr erwachsene Begleitpersonen, als vom Anbieter kalkuliert. Häufig bleibt die Klassengemeinschaft oder die Lehrkraft auf diesen Kosten sitzen. Die Zuständigkeiten sind nach wie vor undurchsichtig. Die Beantragung der Kostenübernahme für Schulbegleitungen ist unverhältnismäßig aufwendig, für Schulassistenzen und FSJler oftmals ungeklärt.
Alle Abwicklungen laufen bei der Klassenlehrkraft auf – mit der Folge, dass solche Unternehmungen zum Nachteil der Kinder selten bis gar nicht durchgeführt werden können.
Klassenfahrten
Die Kosten für Klassenfahrten sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Je nach Klassenstufe und Reiseziel sind 300 Euro pro Kind schnell erreicht bis überschritten. Die Finanzierung zu organisieren, bringt auch in diesem Bereich alle oben bereits genannten Probleme für die Lehrkräfte mit sich.
Die Administration darf nicht auf den Schultern der Klassenlehrkraft lasten! Der VBE fordert die vollständige Übernahme der Klassenfahrts- und Lernen-am-anderen-Ort-Bürokratie durch den Schulträger oder das Land.
Klassenkasse
Aus der Drucksache: „So genannte Klassenkassen sind kein von der Schulaufsicht zur Abwicklung von Schulausflügen vorgesehenes Instrument“.
Ein geeignetes Instrument ist bis heute nicht erarbeitet worden. Ein Versuch des Ministeriums ist kläglich gescheitert.
Die Schulen warten aber auf ein rechtlich abgesichertes Angebot für Schulkonten. Es darf und kann nicht sein, dass Lehrkräfte immer wieder aufs Neue Konten eröffnen müssen oder Bargeld verwahren und sich bei beiden Lösungen in rechtlich schwierige Situationen bringen.
Jährliche Ausgaben der Eltern
Aus der Drucksache: „Die Ergebnisse zeigten, dass Eltern im Durchschnitt knapp 1.000 Euro pro Kind und Schuljahr ausgeben, wobei die höchsten Kosten mit im Mittel gut 300 Euro für Versorgung und Betreuung (d.h. Fahrtkosten, Schulessen, und Nachmittagsbetreuung), im Bereich der Nachhilfe durchschnittlich rund 100 Euro und die geringsten Kosten mit durchschnittlich 50 Euro für Bücher entstehen. Für Verbrauchsmaterialien wurden im Durchschnitt 89 Euro ausgegeben.“
Aus heutiger Sicht und nach Rückmeldung von Mitgliedern, die Lehrkräfte aber auch Eltern sind, erscheint der Durchschnittswert von 1000 € als zu niedrig: Die Kosten der Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen variieren sehr und können (nicht selten) bis zu mtl. 150 € betragen. Ermäßigungen müssen meist beantragt werden, sie erfolgen nicht automatisch. Eltern sind hier also stets ge- und manchmal auch überfordert, Anträge und deren Abgabefristen im Blick zu behalten, um Mehrkosten zu vermeiden.
Auch die Verbrauchskosten erscheinen aus heutiger Sicht als zu freundlich gerechnet, viele Anschaffungen erfolgen im laufenden Schuljahr, weshalb sich der Betrag „nebenbei“ aufsummiert.
Es muss also davon ausgegangen werden, dass Eltern heutzutage pro Jahr 1800 € – 2000 € pro Kind (ohne Ermäßigungen) aufbringen müssen; ein sehr hoher Betrag, der auch die Frage nach der Kinderfreundlichkeit sowie der Bildungsgerechtigkeit unserer Gesellschaft aufwirft.
Antrag von SSW und SPD: Senkung von Bildungskosten zur Steigerung der Bildungsgerechtigkeit, Drucksache 878
Aus der Drucksache: „Die Landesregierung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass Unterrichts- und Verbrauchsmaterial (Bücher, Hefte, Mappen) wie auch digitale Endgeräte und Programme kostenfrei allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen Elternkosten für Ausflüge, Klassenreisen und Mahlzeiten begrenzt werden, um eine zeitnahe Senkung der Bildungskosten und somit eine Steigerung der Bildungsgerechtigkeit zu erreichen.“
Der Antrag entspricht in Form und Begründung den Vorstellungen des VBE. Viele dieser Kosten haben eine pädagogische und curriculare Ursache und sollten deshalb nicht über Elternbeiträge finanziert werden. Außerdem würden Lehrkräfte von der Verwaltung entlastet werden.