Unzureichende Wegstreckenentschädigung: Ausscheren und den Wagen stehen lassen!?
Eigentlich hatte die Landesregierung vorgesehen, dass die erhöhte Wegstreckenentschädigung nach sieben Monaten ausläuft und ab Januar 2023 auf Dauer wieder komplett unzureichende Entschädigungssätze gewährt werden, wenn Beschäftigte ihre privaten Kraftfahrzeuge für dienstliche Zwecke einsetzen. Das kann aus Sicht des dbb sh nicht hingenommen werden. Jetzt kommt noch einmal Bewegung in die Sache: Es wurde erreicht, dass der Landtag das Thema aufgegriffen hat und ein Anhörungsverfahren durchführen wird. Solange aber keine faire Regelung beschlossen ist, sollten Beschäftigte sich genau überlegen, ob sie bereit sind, Kostenteile der Dienstausübung auf sich abwälzen zu lassen.
Denn weder aus dem Arbeitsrecht noch aus dem Beamtenrecht lässt sich ohne Weiteres die Pflicht der Beschäftigten ableiten, dass sie zur Erledigung von Dienstgeschäften ihre eigenen Kraftfahrzeuge einzusetzen haben. Grundsätzlich schulden Beschäftigte ausschließlich ihre Arbeitskraft. Und wenn diese an einem anderen Ort zu erbringen ist, muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass das auch möglich ist. Er macht es sich zu einfach, wenn zu wenig Dienstwagen bereitgestellt werden und auch der ÖPNV keine Lösung ist, einfach auf den Einsatz privater Fahrzeuge zu setzen. „Die Bereitschaft der Beschäftigten, für den Arbeitgeber in die Bresche zu springen, kann bei Entschädigungssätzen von 20 beziehungsweise 30 Cent je Kilometer nicht ernsthaft erwartet werden“ so dbb Landesvorsitzender Kai Tellkamp.
Der Landtag sollte zügig für eine dauerhafte Anpassung der seit über 20 Jahren unveränderten Beträge sorgen, zumal nicht nur Treibstoffkosten, sondern auch die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten erheblich gestiegen sind. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass die Entschädigungssätze lediglich für einen befristeten Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2022 auf 30 beziehungsweise 40 Cent angehoben wurden.
Es geht darum, dass wichtige dem Gemeinwohl dienende Aufgaben erfüllt werden. Dazu gehören Genehmigungverfahren, der Gesundheitsschutz, die Lebensmittelüberwachung, Betriebsprüfungen, Gerichtsverfahren, das Veterinärwesen, Familienhilfen oder soziale Betreuungen.
Der dbb sh wird im Zuge des Anhörungsverfahrens nicht nur für höhere Entschädigungssätze, sondern auch für eine überfällige Weiterentwicklung des Reisekostenrechts plädieren.