Absichtserklärung der Landesregierung genügt nicht – jetzt Besoldungsansprüche vollständig absichern
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat über das Finanzministerium eine Absichtserklärung zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Alimentation für das laufende Jahr vorgelegt. Damit ist jedoch keineswegs garantiert, dass das angekündigte Gesetz diesen Ansprüchen auch wirklich gerecht wird. Erweist es sich als unzureichend, hätten nur jene Beamtinnen und Beamte einen Anspruch auf Nachzahlungen, die noch vor dem Jahreswechsel einen vorsorglichen Antrag gestellt haben. Dafür hat der dbb schleswig-holstein ein wasserdichtes Muster vorgelegt. Der Antrag müsste noch vor dem Jahreswechsel eingereicht werden.
Die Bezüge im Jahr 2023 reichen nicht aus, um die Anforderungen der Verfassung zu erfüllen. Insbesondere berücksichtigen sie weder die Preissteigerungen noch die Erhöhung der Sozialleistungen. Die Aussagen der Landesregierung zur Haushaltslage und zu einer eventuell verzögerten Übernahme des Tarifergebnisses lassen es fraglich erscheinen, ob ein hinreichender Ausgleich erfolgt. Weiterhin besteht die Gefahr, dass dieser abermals bedarfsabhängig (Berücksichtigung insbesondere des Partner/-innen-Einkommens) beziehungsweise über familienbezogene Besoldungsbestandteile erfolgt. Das würde bedeuten, dass unzureichend, nur befristet oder sogar überhaupt nicht profitiert wird.
Der vom dbb sh bereitgestellte Antrag berücksichtigt alle Aspekte und sichert Ansprüche vollständig ab. Sobald das Anpassungsgesetz vorliegt, werden wir Hinweise und Empfehlungen geben, ob der Antrag vollständig, teilweise oder gar nicht zurückgenommen werden sollte. Bis dahin müssen die Betroffenen nichts weiter unternehmen. Auch Verfahrenskosten entstehen nicht, zumal die Landesregierung erklärt hat, die Anträge zunächst nicht zu bescheiden. Zugesagt wurde auch, dass auch per E-Mail zugeleitete Anträge zur Wahrung eventueller Ansprüche akzeptiert werden.